Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Heiss und Kößler Automobile GbR

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heiss und Kößler Automobile GbR, vertreten durch Maximilian Heiss und Christian Kößler, Mondseestr. 22A, 81827 München, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Fahrzeugsuchen und die Vermittlung von Fahrzeugverkäufen.
  3. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und nicht gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

 

  1. Der Auftragnehmer bietet zwei Hauptdienstleistungen an: die Fahrzeugsuche und den Fahrzeugverkauf im Kundenauftrag. 
  2. Fahrzeugsuche:
    1. Die Fahrzeugsuche ist für den Auftraggeber grundsätzlich kostenfrei. Im Rahmen dieser Dienstleistung erhält der Auftraggeber eine telefonische Beratung und Datenaufnahme, eine anschließende Fahrzeugsuche nach seinen Wünschen, Vorschläge von 3-5 passenden Fahrzeugen sowie eine telefonische Besprechung der Vorschläge.
    2. Nach der Auswahl eines Fahrzeugs übernimmt der Auftragnehmer die Kontaktaufnahme und Verhandlung mit den Verkäufern, begleitet den Auftraggeber durch den gesamten Verkaufsprozess und prüft den Kaufvertrag.
    3. Bei erfolgreicher Vermittlung stellt der Auftragnehmer dem entsprechenden Verkäufer des Fahrzeugs eine Rechnung über die Vermittlungsprovision.
    4. Optional kann der Auftraggeber kostenpflichtige zusätzliche Dienstleistungen wie einen persönlichen Vor-Ort-Check der Fahrzeuge, die Fahrzeugüberführung und die Fahrzeugzulassung buchen.
  3. Fahrzeugverkauf im Kundenauftrag:
    1. Beim Fahrzeugverkauf im Kundenauftrag bucht der Auftraggeber ein kostenpflichtiges Paket beim Auftragnehmer.
    2. Dieses Paket umfasst die Fahrzeugbewertung, Fahrzeugaufbereitung, Erstellung von Fotos und Verkaufsinseraten, Kommunikation mit Interessenten, Durchführung von Besichtigungen sowie die Abwicklung des Verkaufsprozesses.
    3. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer (Auftraggeber) und dem Käufer zustande. Der Auftragnehmer agiert lediglich als Dienstleister, der im Auftrag des Auftraggebers den Verkauf durchführt.
  4. Bei der Fahrzeugsuche erbringt der Auftragnehmer seine Dienstleistung für den Auftraggeber und rechnet die Vermittlungsprovision mit dem Verkäufer des Fahrzeugs ab.
  5. Beim Fahrzeugverkauf im Kundenauftrag besteht die Beziehung ausschließlich zum Auftraggeber, für den der Auftragnehmer die verkaufsfördernden Maßnahmen und die Verkaufsabwicklung übernimmt.
  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beschriebenen Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

 

§ 3 Vertragsschluss

 

  1. Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, telefonisch, per Whatsapp, per E-Mail, per Kontaktformular, über die Social Media Profile oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen. [CR1] 
  2. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
  5. Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

 

§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

 

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
  3. Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  4. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

 

§ 5 Durchführung der Dienstleistung

 

  1. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich. 
  2. Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, im Rahmen des Verkaufs im Kundenauftrag einen Käufer zu finden und einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Der Auftraggeber nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer keine Garantie für den Erfolg des Verkaufs oder für die Erzielung eines bestimmten Kaufpreises geben kann. Der Erfolg des Verkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, wie z.B. Marktentwicklungen, Nachfrage, Zustand des Fahrzeugs und andere unvorhersehbare Umstände.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
  4. Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
  6. Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben. 
  7. Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt. 

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten.
  2. Bei der Fahrzeugsuche muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen zu den gewünschten Fahrzeugmerkmalen, dem Budget, besonderen Anforderungen und sonstigen Präferenzen zur Verfügung stellen. Änderungen dieser Vorgaben sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
  3. Für den Fahrzeugverkauf im Kundenauftrag hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass das zu verkaufende Fahrzeug in einem verkehrssicheren und für den Verkauf geeigneten Zustand ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Fahrzeugbewertung und -aufbereitung notwendigen Dokumente, wie Fahrzeugpapiere, Servicehefte und ggf. Reparaturbelege, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit für Rückfragen und Abstimmungen telefonisch oder per E-Mail erreichbar zu sein und auf Anfragen des Auftragnehmers zeitnah zu reagieren.
  5. Sollte der Auftraggeber die Fahrzeugüberführung oder Fahrzeugzulassung durch den Auftragnehmer beauftragen, hat er alle hierfür notwendigen Vollmachten und Dokumente rechtzeitig zu übermitteln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  6. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sind. Für Schäden oder Verzögerungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
  7. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  8. Im Falle einer erheblichen oder wiederholten Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

§ 7 Ausschluss direkter Vertragsabschlüsse 

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keinen direkten Vertrag über den Kauf oder Verkauf des im Rahmen dieses Vertrags vermittelten Fahrzeugs abzuschließen, ohne den Auftragnehmer darüber zu informieren und die vereinbarte Vermittlungsprovision zu zahlen.
  2. Sollte der Auftraggeber dennoch einen direkten Vertrag über den Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs abschließen, ohne den Auftragnehmer zu informieren und die Vermittlungsprovision zu zahlen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€. Diese Vertragsstrafe lässt den Anspruch des Auftragnehmers auf die Vermittlungsprovision unberührt.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs mit einem Dritten tritt, das Gegenstand dieses Vertrags ist. Die Information hat schriftlich zu erfolgen und die wesentlichen Vertragsbedingungen zu enthalten.
  4. Sollte der Auftragnehmer feststellen, dass ein direkter Vertragsabschluss zur Umgehung der Vermittlungsprovision erfolgt ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um die ihm zustehende Provision sowie die Vertragsstrafe einzufordern. 
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Klausel auch an etwaige Rechtsnachfolger oder Dritte, die in den Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs involviert sind, weiterzugeben und sicherzustellen, dass diese sich ebenfalls an die Bestimmungen dieser Klausel halten.

 

§ 8 Zahlung

 

  1. Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
  2. Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Bruttopreise aufgeführt. 
  3. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.  

 

§ 9 Laufzeit und Kündigung

 

  1. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 9 sind darauf nicht anwendbar.  
  2. Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat. 
  5. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.  
  6. Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

§ 10 Schutzrechte 

 

  1. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
  2. Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
  3. Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. 
  4. Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

 

§ 11 Vertraulichkeit 

 

  1. Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
  4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
  5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
  6. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 
  7. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  8. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

  1. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

 

§ 12 Haftung und Gewährleistung

 

  1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. 
  5. Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
  6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Fahrzeuge, die Gegenstand der Vermittlung sind, außer diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht. Der Auftragnehmer handelt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer und ist nicht selbst Verkäufer der Fahrzeuge. Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, Schäden oder sonstigen Problemen der Fahrzeuge sind direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer zu klären. 

 

§ 13 Datenschutz

 

  1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  3. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
  4. Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://fahrwunsch.de/datenschutz/

 

§ 14 Widerrufsrecht

 

Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://fahrwunsch.de/datenschutz/

 

§ 15 Europäische Streitbeilegung

 

  1. Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
  2. Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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